Bestellablauf & Bedingungen

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen unseren einfachen Bestellablauf und listen Ihnen unsere Nutzungs- & Mietbedingungen auf.

Hüpfburg mieten Brandenburg Bestellablauf

Bestellablauf: So mieten Sie Ihre gewünschte Hüpfburg online!

1. Suchen Sie sich Ihre gewünschte Hüpfburg in unserem Onlineshop aus.

Wählen Sie Ihren Mietzeitraum, ggf. Zusatzleistungen und legen Sie die Hopseburg via "Jetzt online mieten" in den Warenkorb.

2. Im Warenkorbbereich geben Sie Ihre Daten inkl. ggf. abweichender Event-Adresse an und schließen Sie die Online-Buchung ab.

Die Zahlung und Hinterlegung der Kaution erfolgen bei Übergabe BAR vor Ort.

Sie erhalten nach Bestellabschluss eine zusammenfassende E-Mail von uns. 

3. Kurz vor Termin wird sich Mathias mit Ihnen telefonisch in Kontakt setzen, um die Lieferung / Selbstabholung zu terminieren. 

Er bringt zur Übergabe den Mietvertrag zur gegenseitigen Unterzeichnung mit. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis parat.

4. Nachdem Ihr Event vorbei ist, bringen Sie die Hüpfburg zum abgemachten Termin wieder zu uns zurück oder wir holen diese bei Ihnen ab.

Prüfen Sie die Hüpfburg auf etwaige Schäden oder Verunreinigungen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Unsere Nutzungsbedingungen

  • Lassen Sie die Mietgegenstände nicht unbeaufsichtigt.
  • Es ist wichtig, dass Nutzer*innen, die gleichzeitig auf den Mietgegenständen spielen, ein vergleichbares Alter und eine vergleichbare Größe haben.
  • Die Aufsichtsperson ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Warnhinweise der Mietgegenstände beachtet werden.
  • Das Mitführen von Speisen und Getränken in den Mietgegenständen ist untersagt.
  • Vor der Benutzung der Mietgegenstände sollten Hosen- und Jackentaschen auf spitze oder scharfe Gegenstände kontrolliert werden, auch Schmuck sollte abgelegt werden, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Es ist nicht gestattet, die Wände als Kletter- oder Sprungwand zu verwenden.
  • Beim Benutzen der Mietgegenstände ist das Tragen von Schuhen untersagt.
  • Die Aufsichtsperson sollte frühzeitig eingreifen, wenn einzelne Nutzer*innen durch ihr Verhalten andere gefährden.
  • Erwachsene dürfen die Mietgegenstände aufgrund der hohen Punktbelastung nur gemäß den Anweisungen nutzen.
  • Die Mietgegenstände sollten in sicherem Abstand zu Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen verwendet werden.
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass Nutzer*innen nicht mit den Gebläsen spielen oder Gegenstände

Unsere Mietbedingungen

  • Um die Vermietung in Anspruch zu nehmen, ist die Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder eines internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Die gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen nicht veräußert werden.
  • Der Mieter übernimmt die Mietsachen in einwandfreiem Zustand. Etwaige Schäden müssen in der Mängelliste aufgeführt werden. Spätere Behauptungen, Schäden seien bereits vor der Übergabe vorhanden gewesen, werden nicht anerkannt, sofern sie nicht in der Mängelliste vermerkt sind.
  • Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Mietgegenstände schonend und sorgfältig zu behandeln, um Beschädigungen zu vermeiden. Für entstandene Schäden werden dem Mieter Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
  • Bei übermäßiger Verschmutzung oder starkem Wassereintritt bei der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Mieter die anfallenden Reinigungskosten. Die Reinigungsgebühr beträgt pauschal 55,00 € bzw. 25,00 € für die Trocknung.
  • Die entliehenen Gegenstände sind versichert, wobei die Versicherung bereits in den Mietpreisen enthalten ist. Bei Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, ist eine Selbstbeteiligung / Kaution von 100,00 € zu entrichten.
  • Der Mieter haftet für Feuer- und Wasserschäden, vorsätzliche Beschädigung, Vandalismus, unsachgemäße Nutzung und Diebstahl der angemieteten Gegenstände.
  • Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsachen ohne vorherige Absprache wird eine Nachgebühr erhoben. Diese beträgt 80 % des Tagespreises pro ausgeliehenem Produkt. Der Mieter haftet für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen.
  • Die Mietsachen dürfen nicht weitervermietet oder an Dritte überlassen werden, es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die angemieteten Gegenstände verursacht werden.
  • Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Rückgabe aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten (z. B. aufgrund des Wetters, Platzprobleme, etc.) ist nicht möglich.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mietgegenstände unter geeigneten Bedingungen betrieben werden können, einschließlich ausreichender Stromversorgung, geeignetem Untergrund und ohne Hindernisse.
  • Bei der Anmietung unserer Mietgegenstände obliegt es dem Mieter, die allgemeine Verkehrssicherungspflicht zu beachten und für eine kontinuierliche Aufsicht durch eine erwachsene Person zu sorgen, die das 18. Lebensjahr erreicht hat.
  • Die Zahlung erfolgt bei Abholung oder Übergabe in bar oder per Vorkasse, sofern nicht anders vereinbart.
  • Die Sicherheitshinweise und Benutzerregeln sind integraler Bestandteil des Vertrages.
  • Mündliche Absprachen sind nicht bindend.
  • Der Mieter erklärt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
  • Eine kostenlose Stornierung des Auftrages ist bis zu vierzehn Tage vor dem vereinbarten Miettermin möglich. Bei Stornierung nach dieser Frist wird dem Mieter eine Entschädigung von 50,00 € berechnet.
  • Bei der Aufstellung und Einweisung der Mietgegenstände, bei Anlieferung und Abholung ist eine vom Mieter benannte Person erforderlich.
  • Der Mieter ist verantwortlich für eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstellort und ausreichende Stromversorgung. Die Entfernung vom Anlieferfahrzeug zum Aufbauort darf 20 Meter nicht überschreiten. Der Aufbauort muss mit einem Transportwagen (Maße 1 m x 2 m) erreichbar sein.
  • Der Stromanschluss darf maximal 20 Meter entfernt sein (größere Entfernungen nur nach Absprache).
  • Der Vermieter übergibt die betriebsbereiten Mietgegenstände an eine vom Mieter benannte Person und vereinbaren einen verbindlichen Abbautermin.

Sie brauchen Hilfe?

  • hallo@huepfburg-mieten-brandenburg.de